Freiwillige Feuerwehr Hohenthann e.V.

Helfen in Not ist unser Gebot

Rauchmelderpflicht in Bayern


Zusammenfassung:

- für Neu- und Umbauten ab dem 1.1.2013

- für bestehende Wohnungen bis 31.12.2017

Mindestens ein Rauchmelder ist einzubauen in allen

- Schlafräumen

- Kinderzimmern

- Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen



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